Schutzdienst in der Schweiz

Schutzdienst in der Schweiz

Einleitung

In der Schweiz erfreuen sich verschiedene Hundesportarten mit Schutzdienstelementen wachsender Beliebtheit. Besonders bekannt sind die Disziplinen IGP (Internationale Gebrauchshundeprüfung, früher IPO), VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) sowie Mondioring. Diese Sportarten kombinieren Elemente wie Gehorsam, Fährtenarbeit und Schutzdienst zu einer anspruchsvollen und vielseitigen sportlichen Betätigung für Hund und Halter.

Wichtig ist zu betonen: Beim Schutzdienst im Hundesport handelt es sich nicht um eine Ausbildung zum Diensthund, wie sie bei Polizei, Militär oder Sicherheitsdiensten erfolgt. Ebenso wenig geht es darum, Hunde "scharf zu machen" oder abzurichten. Vielmehr steht die Kontrolle, Zusammenarbeit und das harmonische Teamwork zwischen Mensch und Hund im Vordergrund – eingebettet in klar strukturierte Regeln und unter tiergerechten Bedingungen.

Neben den genannten Sportarten gibt es international noch weitere Disziplinen mit Schutzdienstanteilen, wie z. B. Französischer Ring, KNPV (Königlich Niederländischer Polizei-Hundeverein) oder Schutzhund. Da diese jedoch in der Schweiz kaum verbreitet sind und ich persönlich keine Trainingsorte oder tiefere Kenntnisse dazu habe, werde ich mich in diesem Blog auf die drei in der Schweiz etablierten Varianten IGP, VPG und Mondioring beschränken.

Kurzvorstellung der Schutzdienst-Sportarten

IGP (Internationale Gebrauchshundeprüfung)

Die IGP ist eine international anerkannte Hundesportart mit langer Tradition. Sie besteht aus drei Prüfungsteilen:

Fährtenarbeit (Abteilung A): Der Hund muss eine menschliche Spur verfolgen und dabei Gegenstände identifizieren.

Unterordnung (Abteilung B): Gehorsam, Freifolge, Apportieren, Voraus und weitere Übungen.

Schutzdienst (Abteilung C): Der Hund zeigt kontrolliertes Stellen, Verbellen und Festhalten eines "Scheintäters" (Helfer), unter Anleitung des Hundeführers.

Stufen:
IGP 1 – Einsteiger, IGP 2 – Fortgeschritten, IGP 3 – Höchste Prüfungsstufe (wird auch bei nationalen und internationalen Meisterschaften geführt)

Voraussetzungen:

Begleithundeprüfung (BH-VT) ist Pflicht.

Mitgliedschaft in einem anerkannten Verein (z. B. TKGS, SKG)

Training unter Anleitung eines ausgebildeten Vereins-Schutzdiensthelfers

VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde)

Die VPG ist eine eigenständige Hundesportart, die sich inhaltlich an der IGP orientiert, jedoch eine etwas weniger strenge Prüfungsordnung hat. Sie richtet sich besonders an Hundesportler, die eine vielseitige Ausbildung ihres Hundes anstreben, ohne sich dem vollen IGP-Reglement unterwerfen zu müssen.

Disziplinen:

Fährtenarbeit: Konzentration und Nasenleistung stehen im Vordergrund. Ab VPG 2 kommt das Revieren noch hinzu.

Unterordnung: Gehorsamsübungen wie Fussarbeit, Apportieren, Positionen, Voran und weitere Übungen.

Schutzdienst: Der Hund zeigt kontrolliertes Stellen, Verbellen und Abwehrhandlungen unter Anleitung des Hundeführers.

Stufen:

VPG 1 – Einsteiger, VPG 2 – Fortgeschritten, VPG 3 – Höchstes Niveau

Besonderheit:
Im Vergleich zur IGP sind die Anforderungen bei VPG in gewissen Bereichen etwas flexibler, dennoch bleibt der Sport anspruchsvoll, vielseitig und fordernd für Mensch und Hund. VPG wird ebenfalls nur unter der Leitung von qualifizierten Helfern und anerkannten Organisationen durchgeführt.

Mondioring

Mondioring ist eine sehr vielseitige Hundesportart, die ihren Ursprung in Frankreich und Belgien hat. Im Unterschied zu IGP ist Mondioring weniger standardisiert, sondern beinhaltet kreative, variierende Übungen, die jedes Mal anders aussehen können.

Disziplinen:

Gehorsam: Übungen wie Positionen auf Distanz, Apportieren, Abrufen, Fussgehen etc.

Sprünge: Meterhohe Hürden, Weitsprung, Palissade (Steilwand)

Schutzdienst: Der Hund muss einen Helfer (oft verkleidet oder mit Requisiten) kontrolliert stellen und verteidigen, unter klarer Führung seines Hundeführers.

Stufen:

Mondioring 1 (Einsteiger), Mondioring 2 (Fortgeschritten), Mondioring 3 (höchstes Niveau, auch für internationale Wettbewerbe)

Voraussetzungen:

Gute Sozialisierung und Gehorsam

Bestehen eines Wesenstests oder Vorprüfung

Mitgliedschaft in einem anerkannten Verein, idealerweise mit Mondioring-Sektion

 

Warum sollte man Schutzdienst-Sport betreiben?

Körperliche und geistige Auslastung: Die Kombination aus Nasenarbeit, Gehorsam und Schutzdienst sorgt für eine umfassende Förderung des Hundes.

Stärkung der Mensch-Hund-Bindung: Der Hund lernt, auch unter hoher Ablenkung und Anspannung auf seinen Hundeführer zu achten und mit ihm zusammenzuarbeiten.

Gelebte Kontrolle statt Aggression: Schutzdienst im Sport bedeutet, einen selbstsicheren, kontrollierbaren und belastbaren Hund zu fördern – keine Aggressionsausbildung.

Qualitätsmerkmal für Zucht und Einsatz: Viele Hunde, die später bei der Polizei, im Rettungsdienst oder bei Sicherheitsfirmen arbeiten, stammen aus Linien, in denen Hundesport aktiv betrieben wird. Leistungsnachweise aus IGP oder VPG bieten Züchtern und Käufern eine verlässliche Grundlage für die Auswahl leistungsfähiger, nervenstarker Hunde mit dem Potenzial für anspruchsvolle Einsätze.

Körperliche Anforderungen und Verantwortung: Schutzdienst ist eine hochintensive Sportart, die körperlich und psychisch sehr fordernd ist – sowohl für den Hund als auch für den Menschen. Fehlbelastungen oder unsachgemäßes Training können zu gesundheitlichen Problemen führen. Daher sollte dieser Sport nur unter fachkundiger Anleitung, mit geeignetem Hund, tierärztlicher Begleitung und klarem Verantwortungsbewusstsein betrieben werden.


Rechtliche Lage in der Schweiz – Schutzdienst nur unter klaren Bedingungen erlaubt

In der Schweiz unterliegt der Schutzdienst im Hundesport klaren gesetzlichen Vorgaben. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Tierwohl zu schützen und sicherzustellen, dass Hunde weder überfordert noch in aggressives Verhalten gedrängt werden.

Die rechtliche Grundlage bildet das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG), Tierschutzverordnung (TSchV) und Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Gemäss diesen Regelungen ist es verboten, Hunde auf Schärfe abzurichten oder sie in einer Weise zu trainieren, die ihr Wohlbefinden gefährdet. Schutzdienst-Training darf daher nur unter strengen Auflagen und ausschliesslich durch ausgebildete Fachpersonen im Rahmen einer bewilligten Organisation durchgeführt werden.

Auzug aus der Tierschutzverordnung  

Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/416/de#a69

Art. 7490 Ausbildung im Schutzdienst

1 Die Schutzdienstausbildung ist gestattet mit:

a. Diensthunden;

b. Hunden, die für sportliche Schutzdienstwettkämpfe vorgesehen sind;

c. Hunden, die bei nach kantonalem Recht zugelassenen privaten Sicherheitsunternehmen eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind.

2 Die für die Schutzdienstausbildung verantwortliche Person muss jederzeit belegen können, dass:

a. die Hunde korrekt gekennzeichnet und registriert sind;

b. nur Hunde mit genügender Grundausbildung zur Schutzdienstausbildung zugelassen werden; und

c. die Hundeführerinnen und Hundeführer über einen einwandfreien Leumund verfügen.

3 In der Schutzdienstausbildung von Hunden können in begründeten Fällen Softstöcke eingesetzt werden.

4 Die Schutzdienstausbildung von Sporthunden darf nur von Organisationen durchgeführt werden, die vom BLV dafür anerkannt sind. Die Ausbildung darf nur unter Aufsicht und im Beisein von ausgebildeten Helferinnen und Helfern erfolgen. Das Ausbildungs- und Prüfungsreglement ist vom BLV zu genehmigen.

5 Die Hundehalterin oder der Hundehalter muss der zuständigen Stelle nach Artikel 16 Absatz 1 TSV91 den Beginn der Schutzdienstausbildung melden.92

6 Die zuständige Stelle erfasst den Beginn der Schutzdienstausbildung in der Datenbank nach Artikel 30 Absatz 2 TSG93.94

90 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Okt. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3709). 91 SR 916.401 - 92 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 573). - 93 SR 916.40 - 94 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 573).

Konkret bedeutet das:

Schutzdienstarbeit ist nur in Vereinen und Ausbildungsstätten erlaubt, die dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Dachverbänden angehören. Das sind: Schweiz. Kynologische Gesellschaft (SKG), 
Techn. Kommission f. d. Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS), Schweizer Schäferhund Club (SC), Verband Schweizer Hundeschulen (VSH), Union Canine Suisse (UCS), Schweiz. Polizeihundeführer-Verband, Schweizerischer Klub des Belgischen Schäferhundes und Schipperke (SKBS)  - Ist dies nicht der Fall, ist die Schutzdienstausbildung verboten und es sollte dringend Abstand vom Anbieter genommen werden.

Der Einsatz von Schutzdienstmaterialien wie Hetzärmel, Beisskissen oder Schutzanzügen ist nur Personen gestattet, die über eine entsprechende Ausbildung im Hundesport verfügen und Mitglied einer anerkannten Organisation sind. 


Ausbildung zum Schutzdiensthelfer - Auszug Organisationen

TKGS - https://www.tkgs.ch/de/ausbildung/schutzdiensthelfer

Die in die SKG eingebundene Technische Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen Schweiz (TKGS) bilden schweizweit Fachpersonal für die Schutzdienstausbildung aus. Dies mit dem Ziel die Schutzdienstausbildung des Gebrauchshundes unter Berücksichtigung von modernstem kynologischem und tierschutzverträglichem Fachwissen, sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in den Vereinen und Ortsgruppen umzusetzen.

Dieses Konzept regelt die gesamte Organisation sowie den Ablauf der Ausbildung für Schutzdiensthelfer der TKGS. Die Wurzeln der heutigen Schutzdienstausbildung und des Kulturgutes Gebrauchshund liegen um 1900, seit dieser Zeit wurden durch systematische Zucht und Selektion gebrauchshundefähige Rassen gezüchtet. Seit jeher wurden diese von Behörden als unersetzliche Helfer eingesetzt. In den Anfängen waren die Schutz- und Einsatzausbildung eng miteinander verflochten, die Übergänge waren fließend. Erst in der modernen Zeit mit den entsprechenden Anforderungen an einen modernen Hund hat sich die Schutzdienstausbildung in eine dienstliche und eine sportliche Ausbildung aufgeteilt. Dies wurde in den 60er Jahren vom schweizerischen Schäferhundeclub erkannt, dieser hat als erste Organisation mit der systematischen Ausbildung von Schutzdiensthelfern begonnen, darauffolgend wurde die Wichtigkeit auch von der SKG erkannt und die Ausbildung von Schutzdiensthelfern wurde damit auf eine breite Basis gestellt.

Die sportliche Schutzdienstausbildung ist weiterhin ein unersetzlicher Leistungserbringer für alle Behörden in der Schweiz, die Diensthunde halten und ausbilden. Durch die sportliche Schutzdienstausbildung werden geeignete Hunde zuhanden des Sports und von Behörden selektioniert und der Zucht zugeführt. Dies soll innerhalb der Schweiz auch weiterhin möglich sein, damit werden die Behörden der Schweiz nicht gezwungen ihre Hunde im Ausland bei Zuchten einzukaufen, die nicht dem von der Tierschutzverordnung geforderten Standard entsprechen. Das Fachpersonal, welches die Behörden für die Ausbildung von einsatzfähigen Gebrauchshunden benötigen, rekrutiert sich seit Jahren aus dem Kreise, der in die Sporthundeausbildung eingebundenen Personen. Die Weiterentwicklung der Schutzdienstausbildung spielt sich im Sportbereich ab, dort ist der entsprechende Wettbewerb gefordert und der Hundeführer durch die Vorgaben der Prüfungsordnung gezwungen, sich an den modernsten Erkenntnissen zu orientieren. Das auf diese Weise gewonnene Fachwissen fließt automatisch der Dienstundeausbildung wieder zu.

SKBS - https://skbs-cscbb.ch/de/sport/mondioring/helferausbildung/

Schutzdienst im Sportbereich – organisationsübergreifendes Konzept

Die im letzten Jahr gestarteten Bestrebungen zu einer einheitlichen Überarbeitung der «Ausbildung Schutzdienst im Sportbereich» konnte an einer Sitzung Ende Juli abgeschlossen werden. Dabei ziehen die drei BLV-Anerkannten Organisationen für die Schutzdienstausbildung von Sporthunden der TKGS, des SC sowie des SKBS gemeinsam an einem Strick. Das in Kraft gesetzte Konzept «Schutzdienst im Sportbereich» setzt folgende Schwerpunkte:

  • Optimierte Umsetzung Artikel 74 TSchV (Einträge Amicus und Bestätigungen einwandfreier Leumund)
  • Optimiertes Controlling sportliche Schutzdienstausbildung in Hundesportvereinen (Reporting per Jahresende im Vieraugenprinzip)
  • Jährlich absolvierte Audits im Sinne einer Selbstkontrolle
  • Organisationsübergreifendes Controlling und Austausch

Alle lizenzierten SchutzdiensthelferInnen des AKH, des SC sowie des SKBS werden in nächster Zeit sowohl an Wiederholungskursen wie auch schriftlich über die neuen Bestimmungen orientiert. Die Umsetzung erfolgt per 01.01.2022.

Wir sind überzeugt, mit der neuen und gemeinsamen Strategie, einen Schritt in die richtige Richtung zum Wohle des Schutzhundesportes beschritten zu haben.

Bei Fragen stehen die Verantwortlichen der drei Organisationen gerne zur Verfügung.

Im Namen der TKGS, des SC sowie des SKBS

VSHhttps://www.vsh-verband-hundeschulen.ch/schutzdienst.html

Lizenzen werden in dieser Sparte nur an Helfer/Leiter mit bestandener VSH Prüfung abgegeben. Quereinsteiger werden unter VSH Bedingungen akzeptiert.

Die Lizenzen für den Schutzdienst gelten 2 Jahre. Die Fortbildung muss beim VSH besucht werden.

Der VSH ist vom Bundesamt für Veterinärwesen BLV für die Ausbildung des Schutzdienstes und der dafür notwendigen Helfer mit der Nummer: 09/0041 zugelassen und registriert.

Kursvoraussetzungen:

VSH Mitglied
Wohnsitz in CH/AT/DE/FL
Einwandfreier Leumund
Versicherung ist Sache des Teilnehmers
Helferausrüstung ist zu jedem Kurs/Prüfung mitzubringen
Auf Verlangen müssen zwei Hundeführer mit Hund zum Kurs/Prüfung mitgebracht werden.

Schweizer Schäferhundeclub - https://www.schaeferhund.ch/adressen-adresses/schutzdiensthelfer-hommes-d-assistance/

 

Warum ich Schutzdienstartikel nur an ausgebildete Personen abgebe

Als Anbieter von Produkten für den Schutzdienst – insbesondere für die Sportarten IGP und VPG – sehe ich mich in der Verantwortung, sicherzustellen, dass diese Ausrüstung nur in die richtigen Hände gelangt. Daher erfolgt die Abgabe folgender Artikel nur unter folgenden Voraussetzungen:

Nachweis über eine absolvierte Helferausbildung oder Trainerzertifizierung

Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verein oder Verband

Verwendung ausschliesslich im Rahmen des legalen Hundesports

Dieser Schritt dient dem Schutz der Hunde, der Trainer und letztlich dem Image unseres Sports. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Schutzdienstmaterial trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern und den Sport langfristig zu erhalten.

Hier geht es zu den IGP/VPG Produkten

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